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I.Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegenname der Ware oder Dienstleistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von OCTAGON computer&communication.
II.Angebot
1.Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen und elektronischen Unterlagen, sowie sonstige Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
III.Preise, Zahlungsbedingungen und Mindestbestellwert
1.Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten, bzw. der zugrundeliegenden Angebote. Die Preise verstehen sich ab unseren Geschäftsräumen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und zahlbar in EURO netto Kasse innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Der Mindestauftragswert beträgt 250,- Euro.
IV.Liefer- und Leistungszeit
1.Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte beim Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Befinden wir uns im Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist er zum Rücktritt berechtigt.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
V.Versand und Gefahrenübergang
1.Versandweg und mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer freien Wahl überlassen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
VI.Gewährleistung und Haftung
1.Der Empfänger der Ware ist nach Erhalt zur unverzüglichen Überprüfung der gelieferten Ware verpflichtet.
Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Bei begründeten Mängelrügen hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind und der Kunde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine Herabsetzung des vereinbarten Preises zu verlangen.
Die Gesamthöhe des Schadensersatzes ist auf den Rechnungswert des Produktes begrenzt.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
VII.Software Produkte
1.Die Lieferung von Software-Produkten erfolgt gegen Berechnung einer Lizenzgebühr für zeitlich uneingeschränkte Nutzung, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart. Die Software-Produkte bleiben auch nach voller Bezahlung geistiges Eigentum des Lieferanten oder Herstellers. Der Kunde erwirbt lediglich ein grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht am Programm.
Der Kunde verpflichtet sich, die Programme nur zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen und keine Kopien zu erstellen. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Kunde für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. In jedem Fall meldet uns der Kunde unaufgefordert den Vorfall.
Der Kunde wird weder Firmenbezeichnungen, noch sonstige Angaben auf dem Produkt entfernen oder ändern. Der Kunde wird alle ihm zukommenden Informationen über die Produkte geheim halten, soweit sie nicht Dritten zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen oder ohnehin offenkundig sind.
Verstößt der Kunde gegen eine dieser Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, für jeden Fall des Verstoßes unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die jeweils verwirkte Vertragsstrafe entspricht dem dreifachen Betrag der mit dem Kunden vereinbarten Lizenzgebühr. Die Geltendmachung eines höheren nachweisbaren Schadens bleibt hiervon unberührt.
VIII.Eigentumsvorbehalt
1.Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser uneingeschränktes Eigentum.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonst wie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen zu überlassen. Er ist zur sachgemäßen Lagerung und ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet.
Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr einzuziehen. Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir zum Widerruf der Einziehungsermächtigung berechtigt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber seinen Kunden offenzulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie eine etwaige Pfändung der Vorbehaltsware gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Bei vertragswidrigem Verhalten, bei Stellung von Vergleichs- oder Insolvenzanträgen, Anträgen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder Scheck-/Wechselprotesten sind wir unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und anderweitig freihändig zu verwerten.
IX.Zahlung
1.Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach 10 Tagen zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
X.Schutz- oder Urheberrechte
1.Der Käufer wird uns unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich des Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer VI 4-7 entsprechend.
Von uns zur Verfügung gestellte Hard- und Software und dazugehöriger Dokumenation sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentation ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Bei Weiterveräußerungen hat der Käufer uns schriftlich über den neuen Käufer (mit Namen und vollständiger Anschrift) zu unterrichten, ansonsten ist eine Weiterveräußerung nicht zulässig. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von Kunden auch auf Kopien anzubringen.
XI.Export
1.Der Export der von uns gelieferten Waren unterliegt den jeweiligen Herstell- und Herstellerherkunftslandbedingungen. Der Käufer hat selbst für das Einholen jeglicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zu sorgen.
XII.Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.Erfüllungsort ist Schongau, Obb.
Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Weilheim i. Obb. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGB ist Gerichtsstand ausschließlich Weilheim. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG, des EKAG, des CISG und sonstiger internationaler Abkommen (auch künftiger) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
XIII.Sonstiges
1.Sollten vorstehende Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand August 2002
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